Wir erfüllen die Voraussetzungen für eine anerkannte Fortbildung gem. § 34c GewO: Nachweisbare Lernerfolgskontrolle gem. § 15 b Abs1 MaBV / Themenauswahl gem. Anlage 1 zu § 15b Absatz 1 / Qualifizierte Weiterbildungsmaßnahme gem Anlage 2 zu § 15b Absatz 1 MaBV / Sicherstellung der Qualität der Durchführenden der Weiterbildung gem Anlage 2 zu § 15b Absatz 1 MaBV